Darmkrebs: Vorsorgezeitraum für Frauen sollte verlängert werden
15. Dezember 2019Patientenbeauftragte mahnt zur Darmkrebsfrüherkennung
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16. März 2020Der neue EBM gefährdet die Erfolgsgeschichte Darmkrebsvorsorge
Am 11. Dezember 2019 haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV Spitzenverband auf eine Reform des EBM geeinigt. Wohl auf Drängen der gesetzlichen Krankenversicherung und auch auf Intervention des Bundesgesundheitsministeriums sollte diese Reform generell eine Schlechterbewertung technischer Leistungen und eine Besserbewertung der sogenannten sprechenden Medizin umsetzen. Die Änderungen, die unter der Vorgabe der Punktsummen und Ausgabenneutralität standen, können damit ab 1. April 2020 wirksam werden. Dass technische Leistungen überprüft und die sprechende Medizin gefördert werden sollten, war auch ein Auftrag des Gesetzgebers aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz.
Auch bei der Koloskopie ist es zu einer deutlichen Absenkung der Honorierung gekommen, wobei sowohl die kurative als auch die Präventionskoloskopie um etwa 10 % schlechter bezahlt werden.
Dies widerspricht aller ökomischen Erkenntnis der letzten Jahre! So hatte eine Analyse im Auftrag der DGVS bereits vor Jahren gezeigt, dass auch die bisherige Honorierung – betriebswirtschaftlich betrachtet – nicht ausreichend war. Hinzu kommt, dass die Unkosten (Personal, Raumkosten, Verbrauchsmaterial) in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind sowie zusätzlich neue Auflagen bezüglich Dokumentation, Hygiene, Datenschutz und vieles mehr hinzukamen.
Mit dieser Reform wird auch das überaus erfolgreiche Programm zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms in Frage gestellt. Die Stiftung Lebensblicke hat sich bereits dem Protest des Berufsverbands der niedergelassenen Gastroenterologen angeschlossen.
Auch der BVGD hält diese Honorarentscheidung für falsch. Bei dem Versuch der Förderung der sogenannten sprechenden Medizin hat man hier das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und eine extrem wirksame Vorsorgemaßnahme vermutlich nachhaltig beschädigt. Gleichzeitig wurden andere Vorsorgemaßnahmen wie das Mammographiescreening in der Honorierung nicht verändert.
Es stellt sich die Frage ob den gesetzlichen Krankenversicherungen und der kassenärztlichen Bundesvereinigung die Verhütung des kolorektalen Karzinoms und die Verminderung der (Zahl der) an Darmkrebs versterbenden Menschen zu teuer ist.
Wir fordern die KBV nachdrücklich auf hier schnellstmöglich eine notwendige Korrektur dieser Fehlentscheidung durchzuführen.
Dr. Gero Moog
Prof. Jochen Labenz
Für den Berufsverband Gastroenterologie Deutschland e.V.